Stadtlohn – Mofarroller frisiert / Strafanzeige

Stadtlohn (ots) - (fr) Am Montag kontrollierten Polizeibeamte gegen 14.30 Uhr einen 16-jährigen Mofarollerfahrer aus Stadtlohn auf der Weststraße. Bei der Überprüfung des Motorrollers stellte sich heraus, dass die Höchstgeschwindigkeit, die max. 25 km/h erreichen darf, durch technische Veränderungen heraufgesetzt wurde.

Somit ist für das Führen des Motorrollers eine Fahrerlaubnis erforderlich - der Jugendliche ist aber lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.

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