Zettel an der Windschutzscheibe – Unfallflucht!

Gütersloh (ots) - Gütersloh (FK) - Auf einem Parkplatz an der Berliner Straße wurde am Dienstagabend (15.08., 20.15 Uhr) ein geparktes Auto angefahren.

Nach dem Zusammenstoß hinterließ die Fahrerin eines Fords ihre Daten auf einem Zettel an der Windschutzscheibe. Anschließend verließ sie den Unfallort.

Gegen die 34-jährige Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine Unfallflucht behandelt.

Deshalb kann nur gelten: Lassen sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.

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