Ulm (ots) - Wie die Polizei mitteilt, fuhr eine 52-Jährige kurz vor 10 Uhr rückwärts aus einer Parklücke. Sie gab aber nicht acht. Denn auf dem Parkplatz in der Olgastraße war ein 67-Jähriger mit dem Rollator unterwegs. Er wollte in diesem Augenblick hinter dem Auto vorbeigehen. Das Auto erfasste Fußgänger und Rollator. Beim Sturz wurde der 67-Jährige leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus.
Hinweis der Polizei: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen", sagt die Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet auch, dass es nicht genügt, beim Rückwärtsfahren in den Spiegel zu schauen. Gerade der Hinweis, sich einweisen zu lassen, ist wichtig. Denn oft ist man nicht allein im Auto und kann sich vom Beifahrer helfen lassen.
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