Schwerin (ots) - Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat erließ Innenminister Lorenz Caffier gegen zwei bosnische Beschuldigte aus Güstrow eine Abschiebeanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes. Die beiden Beschuldigten, die sich seitdem in Abschiebegewahrsam in der JVA Bützow befanden, wurden am heutigen Tag per Flugzeug nach Bosnien verbracht. Die Wiedereinreise wurde ihnen untersagt und um dies durchzusetzen, wurde eine Einreisesperre im EU-weiten Fahndungssystem erfasst.
Die Ermittlungen in dem beim Generalbundesanwalt seit Anfang Juli 2017 geführten Verfahren dauerten und dauern währenddessen an. Seit diesem Zeitpunkt liefen bereits auch die Prüfungen zu den ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Hinsichtlich des auch am Verfahren beteiligten Christian N. werden Anhaltspunkte für eine von ihm ausgehende unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit derzeit nicht mehr gesehen. Die Gefährdungslage in diesem Fall wird weiterhin kontinuierlich durch das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern beurteilt sowie die erforderlichen und zulässigen Maßnahmen lageangepasst ergriffen.
Innenminister Lorenz Caffier: "Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Norm des § 58a des Aufenthaltsgesetzes, die eine Abschiebung in einem abgekürzten Verfahren möglich macht, angewendet. Ich möchte mich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Rostock, den beteiligten Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten sowie dem BMI dafür bedanken."
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
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