Mit Hoverboard unterwegs – Polizei warnt vor Fahrten auf öffentlichen Straßen


19.08.2017, PP Unterfranken

Mit Hoverboard unterwegs – Polizei warnt vor Fahrten auf öffentlichen Straßen
BAD BRÜCKENAU, LKR. BAD KISSINGEN. Am Freitagnachmittag musste die Polizei in Bad Brückenau zum wiederholten Mal einschreiten, weil mit einem motorgetriebenen sogenannten „Hoverboard“ auf öffentlichen Wegen gefahren wurde.


Ein 18-Jähriger wurde in der Bahnhofstraße angetroffen, wo er mit dem elektrisch betriebenen, teilweise als Spielzeug verkannten, Gefährt unterwegs war. Nachdem rechtlich gesehen strafbares Verhalten vorliegt, der Fahrer eines Hoverboards benötigt unter anderem einen Führerschein, gibt es hier keinen Ermessensspielraum für die Polizei. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dass das Fahren mit einem derartigen „Spielzeug“ im öffentlichen Straßenverkehr alles andere als harmlos ist, wird auch bei der Frage deutlich, wer im Falle eines Unfalls für Schäden aufkommt. Nachdem private Haftpflichtversicherungen generell Forderungen ablehnen, die aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen resultieren, bleibt für sämtliche Schadenersatzforderungen im Falle eines Unfalls unmittelbar der Fahrer haftbar. Die Unterfränkische Polizei appelliert deshalb insbesondere an Eltern, ihre Kinder nicht leichtfertig mit Hoverboards im öffentlichen Raum, also außerhalb von Privatgrund zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, fahren zu lassen.