Krefeld (ots) - Am Abend des 22. August 2017 war die Berufsfeuerwehr Krefeld zu einem vermeintlichen Chlorgasaustritt in einem Freibad auf der Palmstraße gerufen worden. Fünf Kinder klagten dort über Atemwegsreizungen.
Vor Ort konnte die Feuerwehr nach umfangreichen Messungen keinen Hinweis auf Chlorgas finden. Vielmehr vermutete man eine andere Ursache für die Atemwegsreizungen der Kinder. Diese konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.
Der Einsatz der Feuerwehr hatte bei den etwa hundert Besuchern des Freibades für große Aufregung gesorgt. Kurz nach dem Eintreffen der Polizei meldete sich ein Jugendlicher, der reumütig zugab, mit Tierabwehrspray hantiert zu haben. Über die Auswirkungen war er selbst erschrocken. Der Jugenddezernent der Staatsanwaltschaft prüft eine Strafbarkeit. (501)
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