Gronau (ots) - (dm) Am Mittwoch kontrollierten Polizeibeamte gegen 10.50 Uhr auf der Kurfürstenstraße einen 17-jährigen Motorrollerfahrer aus Gronau. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Höchstgeschwindigkeit des Rollers durch technische Veränderungen heraufgesetzt worden war. Im Besitz der aufgrund der höheren Geschwindigkeit erforderlichen Fahrerlaubnis ist der Jugendliche nicht. Er konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen, sodass die Polizisten die Weiterfahrt untersagten und ein Strafverfahren einleiteten.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
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