Schwerin (ots) - Wie der GBA mitgeteilt hat, führt er ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Es handelt sich um einen Anfangsverdacht, ein dringender Tatverdacht besteht nicht.
Das Ermittlungsverfahren ist gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern gerichtet. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren gab es heute früh Durchsuchungen an mehreren Objekten durch Beamte des Bundeskriminalamtes aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass einer dieser beiden Beschuldigten als Polizeibeamter der Polizeiinspektion Ludwigslust tätig ist. Gegen den beschuldigten Polizeibeamten wurden am heutigen Tag gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet
Darüber hinaus wurde auch bei Personen durchsucht, die als nicht tatverdächtige Dritte geführt werden, darunter befindet sich auch ein Polizeibeamter des Landes M-V.
Zum Gegenstand der Ermittlungen besteht ein Pressevorbehalt des Generalbundesanwaltes. Auf die Pressemitteilung des GBA wird verwiesen.
Seitens der Landespolizei wird alles unternommen, um die strafrechtlichen Ermittlungen des GBA zu unterstützen und auch beamtenrechtliche Verstöße konsequent zu ahnden.
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