Lennestadt (ots) - Am Sonntagnachmittag fiel einer Polizeistreife der 19-jährige Fahrer eines Motorrollers auf der Walzwerkstraße in Meggen auf, weil er vor seiner Sitzbank ein Kind mitführte, welches sich während der Fahrt am Lenker festhielt. Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad war. Darüber hinaus war am Heck ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht und es bestand aktuell kein Versicherungsschutz. Daher leiteten die Polizeibeamten Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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