Ahaus (ots) - (fr) Am Mittwoch wurde ein 16 Jahre alter Mofarollerfahrer aus Ahaus-Ottenstein auf der Fuistingstraße kontrolliert, auch weil er einen Sozius beförderte, was auf einem Mofa grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Bei der Kontrolle stellte sich zudem herauf, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Motorrollers (max. 25 km/h) durch technischer Veränderungen heraufgesetzt worden war. Im Besitz der nunmehr erforderlichen Fahrerlaubnis ist der Jugendliche nicht. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
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