Johanngeorgenstadt (ots) - Obwohl ein heute 69-Jähriger Ende des Jahres 2015 vom Amtsgericht Chemnitz wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz mittels Strafbefehl eine Geldstrafe von 600 Euro auferlegt bekam, verstieß er nun erneut gegen dieses Gesetz, wie Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei gestern Abend in Johanngeorgenstadt feststellten. Als ihn die Einsatzkräfte mit seinem Pkw Daihatsu stoppten, stellten sie zum einen fest, dass von der vorgenannten Geldstrafe noch 300 Euro offen waren und deshalb ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorlag. Den Betrag beglich noch am Abend eine Bekannte des Mannes in einem Chemnitzer Polizeirevier und ersparte ihm damit einen angedrohten zehntägigen Gefängnisaufenthalt. Zum anderen ergab die Überprüfung, dass für das von ihm geführte Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht und er sich deshalb erneut dahin gehend strafbar machte. Den Heimweg musste der Chemnitzer dann nach Untersagung der Weiterfahrt mittels Pkw und Entstempelung des Kennzeichens per Bahn antreten.
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