PD Dresden – Aufenthaltsverbote für ermittelte Teilnehmer von Schlägereien

Inhalt Aufenthaltsverbote für ermittelte Teilnehmer von Schlägereien Medieninformation: 532/2017
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 31.08.2017, 13:00 Uhr
Landeshauptstadt Dresden

Aufenthaltsverbote für ermittelte Teilnehmer von Schlägereien

Die Dresdner Polizei hat sechs weitere Aufenthaltsverbote erlassen.

Bei den Betroffenen handelt es sich um vier syrische Männer im Alter von 15, 19 (2x) und 28 Jahren sowie zwei Afghanen im Alter von 17 und 21 Jahren. Alle sechs waren an den Auseinandersetzungen im Alaunpark bzw. auf dem Koreanischen Platz beteiligt (siehe Medieninformationen 453/2017 vom 30. Juli 2017 und 461/2017 vom 1. August 2017). Darüber hinaus waren sie mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen.

Die Aufenthaltsverbote gelten für drei Monate und umfassen zwei Bereiche. Das Gebiet um den Alaunpark wird durch folgende Straßen eingegrenzt: Alaunplatz, Tannenstraße, Königsbrücker Straße, Albertplatz, Bautzner Straße, Martin-Luther-Straße, Kamenzer Straße und An der Prießnitz.

Ein zweiter Verbotsbereich rund um den Koreanischen Platz wird begrenzt durch die Straßen: Roßthaler Straße, Löbtauer Straße, Koreanischer Platz, Weißeritzstraße, Friedrichstraße, sowie Könneritzstraße.

Bisherige Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Auseinandersetzungen haben bestätigt, dass es einen Zusammenhang gibt. Die Ermittler schätzen auch ein, dass der Hintergrund für die Schlägereien in der Betäubungsmittelkriminalität zu suchen ist.

Bereits am vergangenen Freitag hatte die Dresdner Polizei gegen einen 21-jährigen Eritreer sowie einen 23-jährigen Libyer Aufenthaltsverbote ausgesprochen (siehe Medieninformation 520/2017 vom 25. August 2017). (tg)
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