Ulm (ots) - Der Jugendliche war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Auf dem Prüfstand der Polizei kam heraus, dass das Mofa rund 70 km/h statt der erlaubten 25 km/h lief. Die Beamten stellten noch weitere technische Mängel fest. Der Jugendliche wird angezeigt. Unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn seine war für die Geschwindigkeit des Rollers nicht ausreichend.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge nach unzulässigen technischen Veränderungen verkehrsunsicher und nicht mehr straßentauglich sein können. Als Konsequenz muss mit Bußgeldern, der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt und der Nachweispflicht der Mängelbeseitigung gerechnet werden. Kommt es mit einem unerlaubt verändertem Fahrzeug zu einem Unfall, können auch Haftungsausschlüsse der Kraftfahrzeugversicherungen zum Tragen kommen.
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