Hildesheim (ots) -
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Nachdem die bisherigen polizeiinternen Ermittlungen zu keinem Erfolg geführt haben, hat das Hildesheimer Amtsgericht einen Beschluss erlassen, der die Öffentlichkeitsfahndung mit dem durch einen Polizeizeichner des Landeskriminalamtes Niedersachsen erstellten Phantombildes zulässt.
Hier nochmal die Personenbeschreibung der unbekannten Geldabholerin
über der linken Schulter,
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31137 Hildesheim
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Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
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