Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Hildesheim (ots) - Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis Algermissen (Ko.). Am Freitag, den 01.09.2017, gegen 16:10 Uhr, wurde durch eine Funkstreifenbesatzung auf der Landesstraße 479, zwischen Algermissen und Hotteln, ein Kleinkraftrad angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich bei dem Fahrzeug, laut dessen Betriebserlaubnis, um ein sogenanntes Mofa handeln sollte. Zum Antreffungszeitpunkt wurde von den eingesetzten Beamten das Fahrzeug mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 50 Stundenkilometern festgestellt. Aus diesem Grund wurde das vermeintliche Mofa als führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad klassifiziert. Da der 23 jährige Fahrzeugführer aus Algermissen nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde eine Anzeige wegen "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" gefertigt und es wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.

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