Schwerin (ots) - Im Zusammenhang mit dem vom GBA geführten Ermittlungsverfahren und den Durchsuchungen am 28.08.2017 bei zwei Beschuldigten und weiteren nicht tatverdächtigen Dritten waren "Listen" zu Personen, gegen die in einem "Krisenfall" durch die Beschuldigten auch physische Maßnahmen ergriffen werden sollen, Gegenstand der Tatvorwürfe.
Zur Gefährdungsbewertung sowie ggf. erforderlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen hatte das Innenministerium den GBA um Übermittlung eines aussagefähigen Sachstandes gebeten.
Vorbehaltlich der noch weiter laufenden Asservatenauswertung hat das BKA jetzt dem LKA M-V Unterlagen aus sichergestellten Ordnern übersandt. Die übersandten Ordner stellen keine Liste gefährdeter Personen dar und nach Feststellung des BKA besteht gegenwärtig auch keine unmittelbare Gefährdung. Losgelöst von den weiteren Ermittlungen des BKA werden die Unterlagen durch die Landespolizei jetzt dahingehend ausgewertet, in welchem Kontext z.B. Personen genannt werden und ob sich daraus Handlungsbedarf für die Polizei ergibt. Je nach Ergebnis der Bewertung werden die Personen im Einzelfall umgehend kontaktiert.
Im Übrigen hat das BKA in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übersandten Unterlagen nur zu polizeiinternen Zwecken im LKA M-V genutzt werden dürfen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die im BKA geführten Ermittlungen im Verfahren des GBA noch nicht abgeschlossen sind.
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