Ulm (ots) - Gegen 18.10 Uhr wollte die 10-Jährige den Fußgängerüberweg in der Holzheimer Straße überqueren. Ein grauer Kleinwagen, der aus der Poststraße in die Holzheimer Straße abbiegen wollte, hielt zunächst an. Als die 10-Jährige den Fußgängerüberweg zur Hälfte überquert hatte, beschleunigte der Unbekannte stark und erfasste das Mädchen. Der Unbekannte ergriff darauf die Flucht, ohne sich um die 10-Jährige zu kümmern. Sie wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Das Polizeirevier Eislingen (Rufnummer: 07161/8510) hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.
Unfallflucht ist eine Straftat! Wegfahren lohnt sich nicht, Wegschauen hilft nicht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert neben seinem Führerschein auch den Versicherungsschutz. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
Sascha Kerner, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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