Ahaus – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ahaus (ots) - (mh) Am Dienstag kontrollierte eine Streifenbesatzung gegen 07:35 Uhr einen 15-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades aus Wessum. Er fiel den Beamten auf der Wüllener Straße auf, da er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten technische Veränderungen an dem Kraftfahrzeug fest, die zu einer tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h anstatt der erlaubten 25 km/h führten. Der 15-Jährige besaß lediglich eine Prüfbescheinigung und war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das Versicherungskennzeichen lag im Helmfach, es sei ihm nach eigenen Angaben vom Fahrzeug abgefallen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

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