Angeblicher Telefongewinn ist ein Betrug

Hildesheim (ots) - 69-jährige aus Elze erhielt am Montag gg. 16:00 Uhr, einen Anruf eines Mannes, der ihr 28.000,-- Euro als Gewinn offerierte. Das Geld würde ihr durch einen Notar und zwei Sicherheitsleute übergeben. Zuvor sollte sie 1000,-- Euro vorab in Form von Steam-Gutahaben Karten erwerben. Die Geschädigte erwarb diese Karten beim Rewe und Netto-Markt zu je 50,-- Euro. Sie rief die zuvor genannte ausländische Nummer an und gab vier der auf der Rückseite der Geschenkscheinkarten genannten Nummern durch. Ein weiterer Schaden konnte abgewandt werden, weil der Ehemann das Gespräch unterbrach.Der Schaden beläuft sich so auf 200,-- Euro. Die Polizei ermittelt wegen Betrug. Die Geschädigte glaubte auch noch während der Anzeigenerstattung an den angeblichen Gewinn. Die Polizei rät grundsätzlich keine Daten von Geschenkgutscheinkarten per Telefon an fremde Personen durchzugegben. Gewinnen kann außerdem nur der, der tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Ein Gewinner wird außerdem nicht zuvor gebeten Geld zu überweisen, damit man ihm den Gewinn übergibt/übergeben kann. Gutgläubigkeit wird in diesen Fällen nie belohnt.

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