Nachtrag zur gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld zu: Tötungsdelikt in Detmold vom 11.09.2017

Bielefeld (ots) - AR/ Kreis Lippe/ Detmold/ Bielefeld - Erste Ermittlungen der Mordkommission "Immelmann" haben ergeben, dass der Tatverdächtige bereits im Jahr 2005 zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Die damalige Tat weist Ähnlichkeiten zu dem aktuellen Tötungsdelikt auf. Eine Bewertung der Gefährlichkeit des Mannes durch die Polizei hat ergeben, dass in beiden Fällen der Tatverdächtige im sozialen Nahbereich einen längeren Kontakt zu Frauen aufbaute. Nach Haftentlassung sind bis zu der jetzigen Tat keine weiteren Straftaten durch den Tatverdächtigen bekannt geworden. Mit diesen Informationen erhofft sich die Polizei mehr Hinweise auf den Aufenthaltsort des Tünnermann. Wer Angaben zum Aufenthaltsort des Flüchtigen machen kann, meldet sich bitte bei der Polizei in Detmold unter der 05231-609-0, der Polizei in Bielefeld unter 0521/545-0 oder bei jeder beliebigen Polizeidienststelle.

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