Versuchter Betrug mittels „CEO-Fraud“ – Schwindel fliegt auf
14.09.2017, PP Unterfranken
Versuchter Betrug mittels „CEO-Fraud“ – Schwindel fliegt auf
ASCHAFFENBURG. Der Buchhalter einer Aschaffenburger Organisation hat am Mittwoch per Email eine Zahlungsaufforderung erhalten, wonach über 30.000 Euro an eine ausländische Bankverbindung überwiesen werden sollten. Wie sich herausstellte, war der Absender der Email jedoch nicht wie angegeben der Geschäftsführer, sondern ein dreister Betrüger. Glücklicherweise flog der Schwindel auf. Es entstand kein Beuteschaden.
Bei der sogenannten „CEO-Fraud“-Masche geben sich die Täter - nach Sammlung von Informationen über die jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen- in der Regel als Geschäftsführer (CEO) aus und veranlassen, unter Hinweis z.B. auf die Übernahme eines anderen Betriebs, einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail, wobei die Absenderadressen verfälscht werden. Die Informationen zum Unternehmen beschaffen sich die Täter aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, der Homepage oder Werbebroschüren. In vielen Fällen wird der Email-Empfänger auch zu absoluter Verschwiegenheit aufgefordert.
Bei dem aktuellen Fall handelte der Buchhalter, der die Email mit der Zahlungsaufforderung erhalten hatte, vorbildlich. So flog der Schwindel nach persönlicher Rückversicherung bei dem tatsächlichen Geschäftsführer auf. Die weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang hat inzwischen die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernommen.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche empfiehlt die Unterfränkische Polizei:
• Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind und was Sie um Zusammenhang mit ihrem Unternehmen publizieren
• Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Betrugsphänomens
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim
Auftraggeber
o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
•Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an Ihre örtliche Polizeidienststelle