OH-Hutzfeld-Hassendorfer Kreuz / Vollsperrung im Verlauf der Landesstraße 176 am Hassendorfer Kreuz bei Hutzfeld – Verkehrsteilnehmer missachten Durchfahrtsverbot

Lübeck (ots) - Die Sanierung der L176 zwischen Hutzfeld und Majenfelde wurde lange ersehnt. Zu Wochenbeginn wurde in der Ortsdurchfahrt bis zum Hassendorfer Kreuz mit dem ersten Baustellenabschnitt begonnen. Einige Verkehrsteilnehmer halten sich jedoch nicht an das Durchfahrtsverbot der eingerichteten Baustelle.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung wurde auf der Landesstraße 176 in der Ortsdurchfahrt Hutzfeld bis zum Hassendorfer Kreuz eine Vollsperrung der Fahrbahn eingerichtet. Aus der anderen Richtung ist eine Teilsperrung erfolgt, für Anlieger ist die Zufahrt zum Supermarkt frei. In dem betroffenen Bauabschnitt wurde die Fahrbahn auf kleineren und größeren Bereichen abgefräst. Dadurch gibt es zahlreiche scharfkantige Absätze in der Fahrbahn, die bis zu 10cm betragen und eine grobe Oberfläche aufweisen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende September 2017 beendet sein.

Die durch Absperrbaken und weitere Verkehrseinrichtungen gekennzeichnete Vollsperrung am Hassendorfer Kreuz wird von einigen Verkehrsteilnehmern jedoch missachtet. So wurden die Absperrbaken verschoben und der vollgesperrte Bereich mit Fahrzeugen durchfahren. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor dem Befahren des gesperrten Baustellenbereiches. Durch die Fahrbahnabsätze und die raue Oberfläche besteht nicht nur eine hohe Unfallgefahr für Zweiradfahrer. Das Durchfahren des abgesperrten Baustellenbereiches kann auch durch die frisch aufgetragene Fahrbahnschicht zu erheblichen Lackschäden an Fahrzeugen führen. Des Weiteren wird die aufgetragene Vorbereitungsschicht der Fahrbahn durch verbotswidriges Befahren beschädigt, was zu Lasten der Haltbarkeit führt. Eine Erneuerung dieser Schicht wäre erforderlich, was zusätzliche Kosten und zeitliche Verzögerungen der Arbeiten nach sich zöge. Für derartige Schäden ist der Fahrzeugführer haftbar zu machen.

Die Polizei weist abschließend darauf hin, dass das Beiseiteschieben von Absperrbaken, Verkehrszeichen, etc. unzulässig ist und ein Ermittlungsverfahren wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach sich ziehen kann.

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