Cloppenburg/Vechta (ots) - Schwertransport ohne Begleitfahrzeug angehalten
In der Nacht von Donnerstag, 14. September 2017, auf Freitag, 15. September, wurde auf der Bundesstraße 72 in Emstek ein Schwertransport von einer Polizeistreife gesehen, der mit insgesamt 11 Achsen ohne Begleitfahrzeug unterwegs war. Der Groß- und Schwerraumtransport wurde angehalten und kontrolliert.
Bei der Ladung des Sattelzuges handelte es sich um den Bestandteil eines Kranes, der für die Montage von Windkraftanlagen benötigt wird.
Der polnische Sattelzugfahrer legte zunächst eine Genehmigung vor, die ihn berechtigte, im ganzen Bundesgebiet jede Straße (und somit jede Brücke) ohne Begleitfahrzeug befahren zu dürfen. Allerdings lag die Gewichtsbeschränkung der Fahrzeuge laut Genehmigung samt Ladung bei 41800 kg. Da das Gesamtgewicht von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger bereits bei mehr als 35 Tonnen lag und das Kranteil weit mehr als 7 Tonnen wog, wurde die Weiterfahrt untersagt, um es am nächsten Tag mit einer Achslastwaage zu verwiegen.
Eine Rücksprache mit der verantwortlichen Transportfirma ergab dann, dass man eine neue Genehmigung beantragen wolle, die ein Gesamtgewicht von 105 Tonnen beinhalte.
Zeitgleich musste der Firmeninhaber über den Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2090 Euro zur Sicherstellung des Bußgeldverfahrens hinterlegen. Trotz der Neubeantragung der Genehmigung auf 105 Tonnen wurde von den eingesetzten Beamten eine Achslastwägung durchgeführt, die ein tatsächliches Gewicht von Fahrzeug und Ladung von 121.000 kg ergab. Die nunmehr für Montag beantragte Genehmigung muss nun storniert werden. Zudem muss der Firmeninhaber eine neue Fahrzeugkombination schicken und die Ladung umladen, damit die Fahrt fortgesetzt werden kann. Dazu muss ein Kran bestellt werden, der das Ladungsgewicht von etwa 90 Tonnen anheben und umsetzen kann. Außerdem werden die Straßenbaulastträger informiert, die das zu schwere Fahrzeug ohne Genehmigung befahren hat, um es auf mögliche Schäden zu untersuchen. Auch hierfür trägt der Firmeninhaber Kosten.
Insgesamt dürften die 2090 Euro für die Ordnungswidrigkeit der kleinste Betrag bleiben.
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