Polizei nimmt drei mutmaßliche Ladendiebe fest – gemeinsamer Erfolg durch couragierte Zeugen – Diebesgut konnte komplett zurückgegeben werden (FOTO)

Sichergestelltes Diebesgut aus dem Discounter

Wilhelmshaven (ots) - jever. Am Montagnachmittag, 18.09.2017, beobachtete ein aufmerksamer Zeuge gegen 16.00 Uhr bei einem Diskounter im Zentrum von Jever, wie sich eine Gruppe von drei Männern und einer Frau auffällig verhielten.

Einer aus der Gruppe hielt die automatische Eingangstür offen, zwei weitere betraten das Geschäft, packten blitzschnell große Einkaufstaschen voll und verließen nach wenigen Minuten wieder das Geschäft, um dort alles in einen roten PKW mit auswärtigen Kennzeichen zu verladen.

Die Frau konnte von einem Zeugen festgehalten werden, die Männer verließen mit dem Pkw den Parkplatz. Während einer der couragierten Zeugen die Polizei alarmierte, verfolgte ein weiterer Zeuge den roten Pkw. Während seiner Verfolgung informierte der Zeuge die Polizei über den jeweiligen Standort, so dass die Fahndungsmaßnahmen darauf abgestimmt wurden und das Fahrzeug am Freibad Heidmühle von der Polizei gestoppt werden konnte.

Im Rahmen der Kontrolle fanden die Beamten prall gefüllte Taschen mit Ware die nach bisherigem Ermittlungsstand dem Discounter in einem Wert von 300 EURO zugeordnet werden konnte (s. Foto - Bestandsaufnahme).

Die mutmaßlichen Ladendiebe in einem Alter von 19 - 26 Jahren kommen aus dem Bereich Aurich. Beamte der Polizei Aurich durchsuchten noch am Montagabend eine Wohnung und fanden weiteres mutmaßliches Diebesgut. Dieses dürfte nach jetzigem Ermittlungsstand aus anderen Taten derselben Diskounterkette stammen.

Die Polizei leitete gegen die mutmaßlichen Täter ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls ein.

Besonders hervorheben möchte die Polizei das besonnene Handeln der Zeugen. Ohne sich selbst in Gefahr zu bringen beobachteten sie das Geschehen, merkten sich Details, machten Fotos und verständigten die Polizei. Auf diese Weise trugen sie wesentlich dazu bei, dass die Täter ermittelt und das Diebesgut wieder zurückgegeben werden konnte.

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