(HDH) Heidenheim – Der öffentliche Druck war wohl zu groß – Der den in Heidenheim tödlich verunfallten Motorradfahrer filmende Mann hat sich den Behörden gestellt.

Ulm (ots) - Am Dienstagnachmittag hat der 27-jährige auf dem Polizeirevier Heidenheim vorgesprochen und zugegeben, der Fahrradfahrer zu sein, der am Sonntag an der Unfallstelle mit dem Handy Aufnahmen des verunfallten Motorradfahrers gemacht hat. Die Überprüfungen der Polizei bestätigten dies.

Gegen den in Heidenheim wohnenden 27-Jährigen laufen jetzt strafrechtliche Ermittlungen. Das von ihm verwendete Mobiltelefon wurde sichergestellt und wird insbesondere auch dahingehend ausgewertet werden, ob die - zwischenzeitlich angeblich gelöschten - Aufnahmen auch verbreitet oder weitergegeben wurden.

Bereits das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, kann eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zur Folge haben. Außerdem kann das benutzte Aufnahmegerät eingezogen werden.

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