Korbach (ots) - Siehe Erstmeldung vom 21.09.2017 - 23:24 Uhr und Folgemeldung 1 vom 22.09.2017 - 12:26 Uhr
Zwei Heranwachsende in Untersuchungshaft
Der Haftrichter des Amtsgerichts Korbach hat heute Mittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel gegen die beiden 18 und 19 Jahre alten Heranwachsenden Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen.
Sie sind aufgrund der bis dato geführten Ermittlungen dringend verdächtig, gestern Abend gegen 20:45 Uhr gemeinschaftlich einen 15 Jahre alten Jugendlichen getötet zu haben.
Todesursächlich waren nach dem Ergebnis der heute früh bei der Gießener Rechtsmedizin durchgeführten Obduktion Messerstiche in den Bereich des Oberkörpers, an denen der Jugendliche trotz 45-minütiger Reanimation noch am Tatort verstarb.
Der Hintergrund der Tat ist noch unklar, die Kriminalpolizei in Korbach treibt die Ermittlungen weiter voran.
Die Absuche des Tatortes unter Beteiligung der Bereitschaftspolizei aus Kassel führte zum Auffinden von zwei Messern, die als Tatwerkzeug in Betracht kommen.
Die Beschuldigten, die zur Tatzeit beide unter nicht unerheblichem Alkoholeinfluss standen, haben sich zwar noch bei der Polizei zum Geschehen geäußert, vor dem Haftrichter jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Zum Inhalt ihrer Einlassungen können aktuell auch aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden.
Es wird unaufgefordert nachberichtet.
Weitere Erklärungen erfolgen durch den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kassel.
Dirk Virnich, Polizeihauptkommissar
Dr. Götz Wied, Oberstaatsanwalt
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