Ulm (ots) - Der VW stand in der Zeit zwischen Samstagabend und Sonntagnachmittag in der Südmährerstraße. Die gesamte linke Fahrzeugseite wies Beschädigungen auf. Vom Verursacher ist nichts bekannt. Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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