Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des FAG M-V zu

Schwerin (ots) - Nachdem der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen im August dieses Jahres die Gelegenheit hatten, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben, hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

"Die Landesregierung hat damit auf dem Weg der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs einen Meilenstein in kooperativer und transparenter Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen erreicht", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Mit den vereinbarten Änderungen wird die Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichssystems in unserem Land gestärkt. Unser Ziel ist es, dass die Reform nach der Anhörung und der Beratung im Parlament vom 1. Januar 2018 an wirksam wird."

Der erste Schritt", so Finanzminister Mathias Brodkorb, "ist gemacht. Mir war wichtig, dass die Kommunen nicht nur mehr Geld erhalten, sondern dass es zum einen gerechter verteilt wird und dass wir zum anderen das Problem der Entschuldung angehen. Diesen Weg werden wir auch mit dem nächsten Reformschritt im Jahr 2020 konsequent weiterverfolgen."

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages wird die kommunale Familie insgesamt (amtsangehörige Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise) durch die Änderungen des Gesetzes über 100 Mio. Euro mehr als nach bisheriger Rechtslage zur Verfügung haben.

Mit der Änderung des FAG M-V soll mehr Geld bei jenen ankommen, die es am meisten brauchen. Auch soll es mehr Solidarität auf kommunaler Ebene geben: Steuerschwache Kommunen werden mehr finanzielle Unterstützung vom Land erhalten und steuerstarke Kommunen werden sich nach dem Solidaritätsprinzip mehr als bisher an der Unterstützung für steuerschwache Kommunen beteiligen. Auch kinderreiche Gemeinden werden mehr Geld erhalten, denn diese haben auch höhere Kosten zu tragen. Für diese gerechtere Finanzausstattung bringen sich sowohl das Land als auch die steuerstarken Kommunen ein. So wird das gemeinsame Ziel von Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden, die steuerschwachen Gemeinden im Finanzausgleich stärker zu berücksichtigen, erreicht. Ohne diese angestrebten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2018 gäbe es eine Vielzahl von Kommunen, die geringere Zuweisungen im Vergleich zu den bisherigen Planungen erhalten würden. Durch die zusätzlichen Mittel des Landes verbessern sich die Rahmenbedingungen damit deutlich.

Der Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Punkte:

Erstens: Die Beteiligungsquote der Kommunen an den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen steigt von derzeit 33,99 % auf 34,496 % ab dem Jahr 2018, der Landesanteil verringert sich entsprechend. Dadurch erfolgt eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 34,15 Mio. Euro.

Zweitens: Für die seit dem 1. Januar 2014 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen bei der Zuweisung für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden leistet das Land finanzielle Ausgleichsleistungen in Höhe von 9,7 Mio. Euro, die der Schlüsselmasse zu Gute kommen. Zukünftig werden Kostensteigerungen für diese Aufgaben nicht mehr zu Lasten der Schlüsselmasse finanziert.

Drittens: Die Bundesmittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden den Kommunen in unserem Land vollständig zur Verfügung gestellt. Davon fließen in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 70,23 Mio. Euro in einen Kommunalen Entschuldungsfonds zum Abbau kommunaler Schulden.

Viertens: Der Familienleistungsausgleich soll nicht mehr wie bisher nach den Anteilen der Gemeinde an der Einkommenssteuer verteilt werden, sondern nach dem Anteil der Kinder in den Gemeinden. Damit ist jedes Kind im Land auch finanztechnisch gesehen gleich viel wert. Unabhängig von der Steuerkraft erhält jede Gemeinde rund 309 Euro pro Kind.

Fünftens: Steuerschwache Kommunen werden finanziell gestärkt. Die Ausgleichsquote für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in zwei Schritten von 60 auf 70 Prozent erhöht.

Sechstens: Durch die gesetzliche Festsetzung von Nivellierungshebesätzen sowohl für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden soll die Hebesatzspirale zukünftig durchbrochen werden.

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