Kreis Paderborn (ots) - (mb) Mit einer perfiden Masche versuchen unbekannte Betrüger hohe Geldsummen von Unternehmen zu ergaunern. Die Täter schlüpfen in die Rolle des Geschäftsführers und veranlassen Überweisungen in fünfstelliger Höhe. Jetzt sind auch zwei Unternehmen aus dem Kreis Paderborn betroffen. Im Juni verlor eine Firma über 30.000 Euro. Letzte Woche wurde eine weitere Tat bekannt, bei der die Schadenssumme über 100.000 Euro liegt. Da die Ermittlungen hier erst angelaufen sind, will die Polizei keine weiteren Details zu den konkreten Tatabläufen veröffentlichen. Vielmehr soll auf eine Informationskampagne aufmerksam gemacht werden, die das Bundeskriminalamt (BKA) gestartet hat, um Unternehmen zu informieren und zu warnen.
Die aus den USA herüberschwappende Betrugsmasche wird im Fachjargon "CEO-Fraud" genannt. CEO ist die Abkürzung für (englisch) "Chief Executive Officer" - die amerikanische Bezeichnung für Geschäftsführer. Fraud ist das englische Wort für Betrug.
Laut BKA verschaffen sich die professionell agierenden Täter möglichst viele Informationen über das Unternehmen, an dessen Vermögen sie heran wollen. Sie finden die Fakten in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf der Firmen-Homepage oder in Werbebroschüren der Firma. Ihr Augenmerk liegt besonders auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftige Investments. Kommunikationswege, wie beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten sind von kriminellen Interesse, da die Betrüger daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar.
Die Täter, so das LKA weiter, nehmen mit dem "ausgeforschten" Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z. B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten im Ausland.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden. Die Täter weisen auf eine angebliche, auch firmeninterne Verschwiegenheitspflicht hin, um so die Entdeckung des Betrugs möglichst zu verhindern.
Das BKA teilt mit, dass Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro durch "CEO-Fraud" erbeuten konnten, mit zum Teil gravierenden Folgen für betroffene Unternehmen und die getäuschten Mitarbeiter.
Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei: - Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren! - Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein! - Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens! - Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden: o Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise o Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber o Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
Weitere Informationen, Links auf Facebook und Twitter sowie einen Info-Flyer hat das BKA im Internet eingestellt:
https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170516_CEOFraud.html
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