Bocholt (ots) - (fr) Am Dienstag wollte ein 20-jähriger Autofahrer (ohne festen Wohnsitz) gegen 17.05 Uhr von der Dingdener Straße nach links auf ein Tankstellengelände abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem entgegen kommenden Pkw eines 24-jährigen Bocholters. Bei dem Unfall entstand ein Sachsachaden in einer geschätzten Gesamthöhe von ca. 700 Euro.
Die Polizeibeamten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass für den Pkw des 20-Jährigen kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag vorlag und aus diesem Grunde der Betrieb des Fahrzeugs untersagt war. Die Beamten entstempelten die Kennzeichen, stellten den Fahrzeugschein sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
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