Ostalbkreis (ots) - Aalen: Vorfahrt missachtet
Waldhausen: Beim links Abbiegen von der Nikolausstraße in die Deutschordensstraße missachtete am Donnerstagmorgen die 47-jährige Fahrerin eines Fiat Ducatos gegen 8 Uhr die Vorfahrt einer von rechts kommenden 33-jährigen Lancia-Fahrerin. Beim Zusammenstoß wurde die Lancia-Fahrerin leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 8000 Euro.
Westhausen: Einbruch in Bäckerei
Durch die zuvor aufgehebelte Eingangstüre zu einem Lebensmittelmarkt verschaffte sich jemand zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen Zugang zum Verkaufsraum einer Bäckerei in der Baiershofener Straße und entwendete Bargeld aus einer vorgefundenen Kasse. Zeugenhinweise bezüglich des Einbruchs bitte an die Polizei Aalen, Telefon 07361/5240.
Rosenberg: Wildunfall
Beim Queren der L 1060 prallte gegen 6.20 Uhr ein Reh am Donnerstagmorgen mit einem BMW zusammen. Das Tier flüchtete anschließend in ein angrenzendes Maisfeld. Am Fahrzeug entstand Schaden von ca. 1000 Euro.
Ellwangen: Auffahrunfall
Ein 40-jähriger Nissan-Fahrer fuhr am Donnerstagvormittag auf der Landesstraße 1060 auf den haltenden Pkw Audi auf. Dessen 37-jährige Fahrerin wollte gegen 8.20 Uhr nach links in Richtung Schloss abbiegen, musste dabei allerdings zunächst anhalten. Beide Fahrzeuglenkerinnen wurden beim Unfall leicht verletzt. Der Sachschaden an den beiden Unfallautos wurde auf zusammen etwa 15000 Euro geschätzt.
Ellwangen: Radfahrer leicht verletzt
Am Donnerstagmorgen befuhr ein 49-jähriger Radfahrer den Radweg der Haller Straße in Fahrtrichtung Aalen. Kurz vor der Einmündung Ehrlerstraße musste er gegen 7.40 Uhr wegen zwei entgegenkommenden Radfahrerinnen stark abbremsen. Dabei stürzte er über den Lenker auf den Radweg und verletzte sich. Er wurde in die Virngrundklinik eingeliefert, die er nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte. Die beiden auf ein Alter zwischen 10 und 12 Jahren geschätzten Mädchen fuhren weiter. Unfallzeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Ellwangen unter Telefon 07961/9300 in Verbindung zu setzen.
Schwäbisch Gmünd: Pkw zerkratzt
Ein Pkw VW wurde an der hinteren rechten Türe zerkratzt, während er am Mittwoch, zwischen 14 Uhr und 19 Uhr in der Rinderbacher Gasse abgestellt war. Der angerichtete Sachschaden wird auf ca. 500 Euro geschätzt Hinweise an die Poliei Schwäbisch Gmünd, Telefon 077171/3580..
Schwäbisch Gmünd: Unfall beim Einparken
Einen Schaden von ca. 6000 Euro verursachte eine 20-jährige Mazda-Fahrerin am Donnerstagmorgen, als sie beim Einparken gegen 8 Uhr einen Pkw Ford beschädigte, der auf einem Parkplatz der Pädagogischen Hochschule in der Oberbettringer Straße abgestellt war.
Schwäbisch Gmünd: Vorfahrt missachtet
Am Donnerstagmorgen wollte eine 44-jährige Peugeot-Fahrerin von der Rektor-Klaus-Straße nach rechts in die Rechbergstraße einbiegen. Dabei stieß sie gegen 6.40 Uhr mit dem von links, auf der vorfahrtsberechtigen Rechbergstraße, kommenden Pkw VW eines 51-jährigen Fahrers zusammen und verursachte einen Sachschaden von ca. 3000 Euro.
Gschwend: Unfall im Einmündungsbereich
Auf der Gmünder Straße fuhr ein 24-jähriger Pkw-Fahrer am Donnerstagvormittag links an einem haltenden Lkw vorbei. Anschließend wollte er nach links die Buschbergstraße einbiegen. Der nachfolgende 74-jährige Citroen-Fahrer erkannte dies gegen 10.30 Uhr nicht und fuhr dem Abbieger in die linke Seite. Dabei entstand Sachschaden von ca. 6500 Euro.
Schwäbisch Gmünd: Dauerraser lernte, dass nur etwas besser nicht gut genug ist
Seine Uneinsichtigkeit wird den Fahrer eines Kleintransporters wohl teuer zu stehen kommen. Im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung in der Aalener Straße fiel in der Nacht zum Donnerstag ein Kleintransporter auf, dessen Fahrer stadteinwärts trotz Überholverbot ein vorausfahrendes Fahrzeug überholte. Dabei fuhr er mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h, statt der zulässigen 70 km/h. Dabei wurde der rasante Fahrer von der Polizei beobachtet und seine Geschwindigkeit mit dem Lasergerät gemessen. Er wurde angehalten und zur Anzeige gebracht. Dabei wurde er auch auf die korrekte Geschwindigkeit hingewiesen und ihm erklärt, dass erwartet wird, dass er diese auch beachtet. Denn neben einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro bekommt er für einen solchen Verstoß zwei Flensburgpunkte und einen Monat Fahrverbot. Geholfen hat alldies nicht viel, zumindest nicht lange. Denn kurze Zeit später wurde dasselbe Fahrzeug mit demselben Fahrer erneut angehalten. Erneut wegen überhöhter Geschwindigkeit, nur dieses Mal in der anderen Richtung unterwegs. Für diejenigen unter uns, die den positiven Lerneffekt im Menschen suchen, kann angeführt werden, dass er drei Stundenkilometer langsamer war, als beim ersten Mal. Damit bleibt es zwar beim Fahrverbot von einem Monat, aber der Verstoß kostet nur noch 100 Euro und es gibt auch nur noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Allerdings darf sich der Verkehrssünder nicht den besseren Versuch aussuchen, sondern muss für beide geradestehen. Zudem wird geprüft, ob beim zweiten Fall nicht eine vorsätzliche Begehungsweise unterstellt werden muss, was zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führen würde.
Insgesamt wurden zwischen ein Uhr und drei Uhr in der Aalener Straße sechs Fahrzeuge festgestellt, die deutlich zu schnell fuhren. Spitzenreiter war ein Pkw, der bei erlaubten 70 mit 124 km/h unterwegs war.
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