Ulm (ots) - Wie die Polizei mitteilt, wollte ein 18-Jähriger gegen 15.30 Uhr aus einer Parklücke fahren. Dazu ließ er den Opel rückwärts in die Bahnhofstraße rollen. Der junge Fahrer hatte sich jedoch nicht ausreichend umgeschaut. Denn eine Rentnerin wollte in diesem Moment mit dem Rollator hinter dem Auto vorbei. Der Opel erfasste die 89-Jährige. Sie stürzte und erlitt dabei die schweren Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte die Frau in ein Krankenhaus. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den 18-Jährigen. Ihn erwartet eine Strafanzeige.
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ... beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen", sagt die Straßenverkehrsordnung. Rückwärtsfahren ist ein besonders gefährlicher Vorgang. Denn die Sicht ist dabei stark eingeschränkt. Der Blick in den Spiegel allein reicht deshalb beim Rückwärtsfahren nicht aus. Der Blick über die Schulter nach hinten ist genauso wichtig. Die allerbeste und sicherste Lösung ist aber tatsächlich, sich helfen zu lassen. Ein Einweiser, der von außen den Bereich hinter dem Auto im Blick hat, ist hier mehr als Gold wert.
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