Kiel (ots) - Zur heutigen Berichterstattung über die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein erfolgt hier eine umfassende Sachverhaltsdarstellung.
Im Nachgang einer Feierlichkeit am 07.09.2017 hat es Berichte über einen Vorfall gegeben, der zurzeit dienstrechtlich, disziplinarrechtlich und strafrechtlich untersucht wird.
Im Einzelnen wird zwei Mitarbeitern (Einsatzbeamte) vorgeworfen, mehrere Auszubildende unangemessen bedrängt und belästigt zu haben. In einem Fall kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch sexistisch motiviert gewesen sein könnte. Einzelheiten zu den vorgeworfenen Handlungen können aufgrund laufender Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.
Dieser Vorgang ist bereits in den den Kieler Nachrichten am 14.09.2017 beantworteten Fragen als einer der drei genannten Verdachtslagen sexistischen Fehlverhaltens enthalten gewesen. Der Fall war gleichermaßen - unter Beachtung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte - im Pressegespräch in Eutin am 18.09.2017 genannt. Bevor erneut Unklarheiten zur Rolle der Beschuldigten auftauchen: Es handelt sich nicht um Ausbildungspersonal und auch nicht um mehrere Beamte sondern um die bereits bezeichneten zwei Einsatzbeamten.
Zu den Konsequenzen:
Unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts und dessen erster rechtlicher Würdigung wurden strafrechtliche und disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Im Rahmen einer vorläufigen Sofortmaßnahme erfolgte im Ergebnis die Abordnung eines Beamten aus der PD AFB heraus. Beim zweiten Betroffenen konnte diese Abordnung noch nicht vollzogen werden, da der Beamte seit dem Vorfall noch nicht wieder im Dienst und nicht erreichbar war. Dies ist auch der entscheidende Grund, warum zu diesem Vorgang keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können und der Sachverhalt auch nicht weitergehend öffentlich thematisiert werden konnte. Es war bisher nicht möglich, den Betroffenen anzuhören bzw. den Tatvorwurf und vorläufige Maßnahmen zu eröffnen. Gleichfalls ist darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Erkenntnisse nur vorläufig sind, da der Sachverhalt Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren ist. Es gilt bei Vorfällen dieser Art die Null-Toleranz-Linie: Es gibt keinen Platz für Rassismus, Sexismus und Mobbing in unserer Landespolizei. Derartiges tolerieren wir nicht!
In welchem Rahmen kann die die Landespolizei initiativ über Vorfälle berichten?
Die Landespolizei steht in der Verpflichtung, die Rechtsstaatlichkeit von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Dazu zählt insbesondere eine gründliche und Verfahrensrechte Betroffener stets berücksichtigende Sachverhaltsaufklärung. Des Weiteren gilt die Unschuldsvermutung nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Disziplinarverfahren: Vorverurteilungen, insbesondere öffentliche, darf es nicht geben. Die handelnden Verantwortlichen der Landespolizei beachten außerdem ihre besondere Fürsorgeverantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies gilt auch für den Fall von bekannt gewordenen Anschuldigungen.
Rückfragen, heute nur telefonisch und bis 12.30 Uhr, an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
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