Paderborn-Sennelager (ots) - (vh) Nach einem Auffahrunfall am Samstagnachmittag auf der Bielefelder Straße in Sennelager flüchtete ein 16-jähriger Kradfahrer zu Fuß durch den Thunebach. Polizeibeamte, die Zeugen des Auffahrunfalles waren, nahmen die Verfolgung des jungen Mannes auf und konnten ihn letztlich unter Hinzuziehung von Unterstützungskräften nach erneuter Verfolgung durch den Thunebach stellen, nachdem der Flüchtige sich zwischenzeitlich in einem Waldstück versteckt gehalten hatte.
Gegen 17:00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Kradfahrer auf der Bielefelder Straße auf, weil er mehrfach den Motor seiner 125er Enduro aufheulen ließ. Die Beamten entschlossen sich, den Kradfahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Als sich der Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht hinter dem Krad befand, musste ein vor dem Krad fahrender Pkw-Führer verkehrsbedingt abbremsen. Der 16-Jährige fuhr trotz Vollbremsung auf den bremsenden Pkw auf und würgte seine Maschine hierbei ab. An dem Pkw entstand leichter Sachschaden. Als die Polizeibeamten den Streifenwagen verließen, ließ der Jugendliche seine Enduro zur Seite fallen, nachdem er mehrfach versucht hatte, diese wieder zu starten. Anschließend flüchtete er zu Fuß durch den Thunebach in ein angrenzendes Waldstück. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf und mussten hierbei ebenfalls durch den etwa 1 m tiefen Bach laufen. Hier verloren sie ihn kurzfristig aus den Augen und forderten Verstärkungskräfte an. Eine weitere Streifenwagenbesatzung bemerkte den Flüchtigen kurz darauf in der Nähe der Unfallstelle, wo er sich einem Gestrüpp versteckt hielt. Als sich die Polizeibeamten ihm näherten, flüchtete der Jugendliche erneut und wählte abermals den Thunebach als Fluchtweg. Auch die hinzugezogene Streifenwagenbesatzung nahm zu Fuß die Verfolgung durch den Bach auf und konnte ihn letztlich am Bachufer stellen. Es stellte sich heraus, dass der Jugendliche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das führerscheinpflichtige Krad ist. Außerdem war das Krad nicht zugelassen. Der Jugendliche hatte ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an dem Krad angebracht, um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Erst im August war der Wiederholungstäter mit einem frisierten Mofa-Roller im öffentlichen Verkehrsraum aufgefallen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und des Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle wurde eingeleitet.
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