BPOLI DD: Gegen Bewährungsauflagen verstoßen – Haftbefehl

Dresden (ots) - Am frühen Sonntagmorgen, den 01.10.2017, gegen 03:30 Uhr wurde ein 21-Jähriger schlafend in der Bahnhofstoilette Dresden Neustadt festgestellt. Da der junge Mann nur vage und ausweichend auf die Fragen der Bundespolizisten reagierte, erfolgte eine fahndnungstechnische Überprüfung.

Hierbei wurde festgestellt, dass der Deutsche mittels Sicherungshaftbefehls des Amtsgerichtes Freiberg gesucht wurde, da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Vorausgegangen war eine Verurteilung zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe wegen Diebstählen, wovon der 21-Jährige bereits ein Jahr verbüßt hatte. Die Restfreiheitsstrafe von 6 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter der Prämisse sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer zu melden.

Da der junge Mann dieser Auflage nicht nachkam, wurde er nach Anhörung durch den Bereitschaftsrichter in die JVA Dresden überstellt. Weiterhin bestand eine Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betrugs, die zum neuen Aufenthaltsort des 21-Jährigen informiert wurde.

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