Alkoholisierter Autofahrer fuhr ohne Führerschein mit nicht zugelassenem Auto

Hess. Oldendorf (ots) - Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - dies sind vorläufig die Straftatbestände, die einem 51-jährigen Mann aus Hess. Oldendorf vorgeworfen werden.

Bei einer Kontrolle am Montag, 02.10.2017, auf der Höfinger Straße (Fischbeck) erbrachte ein Alcotest gegen 18.15 Uhr eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille. Dem Autofahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein konnten die Kollegen nicht einkassieren; der Mann war schon gar nicht mehr in Besitz einer Fahrerlaubnis. Der Führerschein des 51-Jährigen wurde erst im Juni nach einem kleinen Rangierunfall (übrigens ebenfalls in der Höfinger Straße) von der Polizei sichergestellt. Damals hatte er fast 2,9 Promille.

Außerdem stellten die Beamten fest, dass der Opel Astra, den der 51-Jährige für seine Trunkenheitsfahrt benutzte, nicht zugelassen war.

Warum der Opel vorn links einen platten Reifen hatte, konnte an dem Abend nicht mehr geklärt werden.

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