Lauterbach (ots) - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen
Anklageerhebung nach Tod auf Sprungturm in Schotten
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat im Falle des Todes eines 12-jährigen Mädchens auf einem Freefall-Tower auf dem Hoherodskopf in Schotten Anklage gegen drei Männer erhoben. Im August 2015 kam das Kind bei einem unkontrollierten Sprung von der Anlage ums Leben, nachdem sie von der Umrandung des Sprungkissens abprallte und mit dem Kopf auf einen Felsbrocken aufschlug. Den 43-jährigen und 41-jährigen, im Wetteraukreis lebenden Betreibern des dortigen Kletterparks sowie einem 27-jährigen vor Ort als Einweiser tätigen Mitarbeiter aus dem Vogelsbergkreis wird vorgeworfen, durch Fahrlässigkeit den Tod der 12-Jährigen verursacht zu haben. Den Betreibern wird unter anderem zur Last gelegt, die Aufbauanweisung im Hinblick auf den freizuhaltenden Sicherheitsbereich missachtet zu haben und auch bezüglich der Positionierung der Absprungplattform Gebote der Verkehrssicherung nicht eingehalten zu haben. Dem 27-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, als am Freefall-Tower tätiger Einweiser den Sprung nicht abgebrochen zu haben, obwohl das verängstigte und überforderte Mädchen deutlich erkennbar nicht in der Lage war, den Sprung sicher auszuführen, und bereits einen Sprungversuch abgebrochen hatte.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen - 0641-934-3215 (StA
Hauburger).