Neuss (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss
Wir berichteten mit unserer Pressemitteilung vom 06.10.2017, 14:19 Uhr, über einen 11-Jährigen, der am Donnerstag (5.10.) in einer Neusser Wohnung mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden worden war. Nach erfolgter Reanimation war er in ein Krankenhaus gebracht worden. Der Gesundheitszustand des Jungen ist nach Auskunft der behandelnden Ärzte unverändert. Noch am Donnerstag (5.10.) hatte die Polizei eine Ermittlungskommission eingerichtet. Einen konkreten Tatverdacht gab es zunächst nicht. Die Mitglieder der Kommission haben in den letzten Tagen unter anderem zahlreiche Zeugen befragt, die in jüngster Vergangenheit Kontakt zu dem Kind hatten.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse ergab sich am Samstagabend (7.10.) ein Tatverdacht gegen ein Familienmitglied. Ermittler der Kommission nahmen einen 41-jährigen Onkel des Opfers vorläufig fest. In seiner Vernehmung ist er geständig, dem Jungen die Verletzungen zugefügt zu haben, die den lebensbedrohlichen Zustand hervorgerufen haben. Der Verdächtige ist am Sonntag (8.10.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichtes Neuss vorgeführt worden. Die Richterin erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie versuchten Verdeckungsmordes.
Zu Beginn der Ermittlungen am Donnerstag hatte der Onkel ausgesagt, dass der 11-Jährige in der Schule und auf einem Spielplatz in körperliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sei. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei schließen nach derzeitigem Stand aus, dass dem Jungen in der Schule oder auf einem Spielplatz schwerwiegende Verletzungen zugefügt wurden. Insgesamt ist bei dem sich bietenden Verletzungsbild von Gewalttaten in der Wohnung auszugehen. Zum Motiv können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.
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