Klingenthal (ots) - Bundespolizisten stellten heute Mittag in Klingenthal bei der stichprobenartigen Kontrolle zweier EU-Bürger fest, dass gegen beide jeweils ein Haftbefehl bestand. Eine 23-jährige Tschechin war vom Amtsgericht Plauen im Jahr 2015 per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 480 Euro wegen Bandendiebstahls verurteilt worden und hatte diese bislang nicht bezahlt. Ebenso wie ein 29-jähriger Slowake, dem wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz bereits im Jahr 2013 vom Amtsgericht Auerbach/V. eine Geldstrafe in derselben Höhe auferlegt worden war. Beide konnten den Antritt der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen von 60 beziehungsweise 40 Tagen dadurch abwenden, dass Familienangehörige die Beträge auf der Dienststelle der Bundespolizei - wohin die Beamten beide zunächst mitnahmen - zahlten.
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