Rodewisch (ots) - Am vergangenen Montagmittag verhafteten Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei einen 38-jährigen Vogtländer an dessen Wohnanschrift. Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau auf der Grundlage eines Strafbefehls des Amtsgerichts Auerbach aus dem Jahr 2016 wegen Nachstellung. Deswegen war der nun Verhaftete zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt. Auch beim Antreffen durch die Einsatzkräfte war er nicht zahlungsfähig und musste deshalb die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Zwickau antreten.
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