Borken (ots) - (fr) Am Dienstag wurde gegen 18.50 Uhr auf der Max-Planck-Straße ein 16-jähriger Motorrollerfahrer aus Borken durch die Polizei kontrolliert.
Dabei stellte sich heraus, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Rollers (25 km/h) durch technischer Veränderungen heraufgesetzt worden war. Somit reichte die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen nicht aus - er hätte eine Fahrerlaubnis benötigt. Der 16-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren rechnen, ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
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