Gronau (ots) - (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 10.15 Uhr auf der Konrad-Adenauer-Straße einen 40-jährigen Autofahrer aus Gronau-Epe. Da der 40-Jährige unter Drogeneinfluss stand, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können, entnahm ein Arzt dem 40-Jährigen eine Blutprobe. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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