Bad Hersfeld (ots) - BAD HERSFELD. Am Montag (09.10.), gegen 16.35 Uhr, fiel einer Funkstreife im Bereich der vielbefahrenen sog. LOMO-Kreuzung (Kreuzung B 27 und B 60), ein Motorradfahrer auf, der noch schnell bei "Gelb" über die Kreuzung fuhr. Der Funkstreife gelang es, das Motorrad zu stoppen und den 46-jährigen Fahrer aus Bad Hersfeld einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer überhaupt keinen Führerschein, weder für Motorräder oder Pkw hat. Ihm war die Fahrerlaubnis bereits 1997 von einer Führerscheinstelle in Thüringen rechtskräftig auf Dauer entzogen worden.
Die Polizeibeamten stellten den Schlüssel für das Motorrad sicher. Für den Folgetag (Dienstag,10.10.) hatten die Beamten einen Vernehmungstermin bei der Polizeistation in Bad Hersfeld vereinbart.
Leider wartete der Beamte zunächst vergeblich. Erst eine Dreiviertelstunde Stunde verspätet erschien er dann in Begleitung einer Zivilstreife der Polizei, welche ihn zwischen zeitlich im Stadtgebiet Bad Hersfeld einer Verkehrskontrolle unterzogen hatte. Diesmal fiel er mit einem Pkw auf, dessen Rücklicht defekt war. Natürlich konnte er auch diesmal keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Beamten nahmen ihm nun auch den Schlüssel für den Pkw ab..
Da der 45jährige in Bad Hersfeld wohnhafte Mann bereits viermal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt wurde, wird sich nun die Staatsanwaltschaft in Fulda um den Mann und seine Fahrzeuge kümmern müssen.
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