Borken (ots) - (fr) Am Mittwoch wurde ein 16-jähriger Motorrollerfahrer aus Borken gegen 19.10 Uhr auf der Heidener Straße kontrolliert. Da die Höchstgeschwindigkeit des Rollers, die max. 25 km/h betragen darf, durch technische Veränderungen heraufgesetzt war, reichte die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen nicht aus. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt - zudem muss er nun mit einem Strafverfahren "Fahren ohne Fahrerlaubnis" rechnen.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Straftaten mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Roller.
Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
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