Ahaus-Wüllen (ots) - (dm) Nach bisherigen Erkenntnissen ist von einem technischen Defekt als Brandursache auszugehen. Es besteht weiterhin Einsturzgefahr der Windkraftanlage. Der Schaden wird erst nach einer Inaugenscheinnahme des Brandortes durch einen Gutachter beziffert werden können.
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