Kreis Borken (ots) - (mh) Im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktaktion, in Anlehnung an die "Aachener Erklärung", war die Polizei von Montagmorgen bis Montagabend mit verstärkten Kräften an häufig wechselnden Kontrollstellen im Kreisgebiet präsent.
Die "Aachener Erklärung" ist eine Vereinbarung der Innenminister des Bundes, der Länder NRW, Rheinland Pfalz und Niedersachsen sowie der Staaten Belgien und den Niederlanden. Ziel der "Aachener Erklärung" es ist, durch intensive und auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder effektiver gegen die Eigentumskriminalität, hier insbesondere Wohnungseinbruchsdiebstähle durch mobile Täterbanden, vorgehen zu können.
Im Fokus stehen überregional agierende, mobile Verdächtige, die gezielt anreisen, um Taten zu verüben. Die Bundesautobahnen, Bundesstraßen und die Grenzübergänge im Kreisgebiet bieten Straftätern nicht nur vielfältige Möglichkeiten für die An- und Abreise sowie den Transport von Tatmitteln und -beute, sondern stellen zudem auch ideale Fluchtwege dar.
"Wir wollen den Fahndungsdruck auf die Täter erhöhen und weitere Erkenntnisse über die Strukturen der kriminellen Banden erlangen," so der Einsatzleiter Erster Kriminalhauptkommissar Christoph Wehling.
Natürlich wurden auch Verkehrsverstöße, insbesondere solche, die zu den Hauptunfallursachen zählen und regelmäßig Verletzte fordern, konsequent von den zivilen und uniformierten Einsatzkräften verfolgt und geahndet.
Bilanz:
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 284 Personen und 223 Fahrzeuge an 18 Kontrollaktionen.
Konkrete Hinweise zu Einbrüchen oder Sprengungen von Geldausgabeautomaten ergaben sich nicht.
In Ahaus-Alstätte hatten es zwei Fahrzeugführer besonders eilig. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 40 und 41 Stundenkilometer.
Ebenfalls in Alstätte stoppten die Beamten einen niederländischen Autofahrer mit Anhänger. Diesem fehlte die erforderliche Fahrerlaubnis zum Ziehen des Anhängers.
In Gronau kontrollierten die Einsatzkräfte einen 15-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Einen 21-jährigen Kosovaren nahmen die Beamten nach einem illegalen Grenzübertritt in Losser zur Personalienfeststellung mit zur Wache. Er konnte nach einer Identitätsfeststellung wieder entlassen werden.
Ebenfalls am Grenzübergang Losser stellten die Beamten bei einer Fahrzeugkontrolle fest, dass der Fahrer und auch der Beifahrer geringe Mengen Betäubungsmittel in das Bundesgebiet eingeführt hatten.
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Markus Hüls
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