Drastische Strafe nach Manipulation des Fahrtenschreibers

POL-BI: Drastische Strafe nach Manipulation des Fahrtenschreibers
Manipulierter Getriebesensor bei der Durchleuchtung im Röntgengerät und verbotene Steuereinheit

Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld - Bad Salzuflen - Herford -BAB 2 - Bei einer Großkontrolle des Schwerlastverkehrs mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) deckten Autobahnpolizisten bereits am Dienstag, 10.10.2017, auf der Autobahn 2, gravierende Manipulationen an einem digitalen Kontrollgerät, eines rumänischen Sattelzuges auf.

Gegen 13:00 Uhr stoppten die Autobahnpolizisten einen 38-jährigen, rumänischen Fahrer, der mit seinem Sattelzug auf der A 2 in Richtung Dortmund unterwegs war. Bei der Kontrolle der Volvo-Zugmaschine fanden die Beamten Anhaltspunkte für eine Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers.

Die Autobahnpolizisten lotsten den 40 Tonnen Sattelzug von der Raststätte Lipperland Nord zu einer nahegelegenen Fachwerkstatt nach Bad Salzuflen, um die Mogeleien aufzudecken.

Bei der Überprüfung in der Werkstatt bestätigte sich der Anfangsverdacht auf die Manipulation. Eine Unfallpraxis in Herford erklärte sich bereit, einen ausgebauten Getriebesensor mit ihrem Röntgengerät zu durchleuchten. Der Blick ins Innere des Sensors brachte letzte Gewissheit für die Ordnungshüter und war für die Arztpraxis eine nicht alltägliche Nutzung ihres Röntgengeräts.

Nach dem Untersuchungsergebnis folgte die Suche nach der versteckten "Blackbox" in dem Volvo. Dazu wurde die Fahrerkabine in der Werkstatt zerlegt. Mit dieser Vorgehensweise fanden die Polizisten heraus, dass der Lkw-Fahrer per Schalter die Möglichkeit hatte, die Aufzeichnung im Kontrollgerät zu beeinflussen.

Die Autobahnpolizisten bezeichneten die umfangreiche Manipulation als neues Phänomen, bei dem von einer Highend-Installation gesprochen werden kann. Den rumänischen Besitzer des Sattelzuges erwartet ein Bußgeld in Höhe von 17.000 Euro und die angefallenen Werkstattkosten, weil er für den Umbau in seinem Lkw verantwortlich ist. Auf der aktuellen Route konnten die Beamten dem Lkw-Fahrer keine konkrete Benutzung der Steuereinheit zur Manipulation des digitalen Kontrollgeräts nachweisen.

Der 38-Jährige konnte nach drei Tagen Werkstattaufenthalt, am späten Freitagabend, 13.10.2017, seine Weiterfahrt antreten.

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