Ludwigsburg (ots) - Im vergangenen Jahr war die Polizei in den Tagen um Halloween mit mehreren Zwischenfällen konfrontiert, bei denen so genannte "Horror-Clowns" oder andere ähnlich furchterregend maskierte Personen Straftaten verübten. Grund genug, um sich im Vorfeld mit einem Appell an die vermeintlichen Spaßvögel zu wenden, denn der maskierte Schabernack hat seine Grenzen
Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in Panik in bedrohliche Situationen geraten. Die Polizei wird gemeldete Zwischenfälle konsequent verfolgen und das wird für ermittelte Tatverdächtige nicht ohne Konsequenzen bleiben:
Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Auch wer Menschen nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Gleiches gilt für Sachbeschädigungen und Vandalismus. Hier kommen auf den Täter auch noch Schadensersatzforderungen zu.
Tipps bei Kontakt mit "Horror-Clowns oder ähnlich Maskierten:
Ein besonders wichtiges Anliegen: Verbreiten Sie keine Falschmeldungen über aggressive Maskierte über die sozialen Netzwerke. Sie tragen damit zu Angst und Verunsicherung bei.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
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E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
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