Ulm (ots) - Bei den Verkehrskontrollen bemerkten die Beamten jeweils gravierende Mängel an den Fahrzeugen. Beim ersten Auto hatten die Polizisten festgestellt, dass das eingebaute Fahrwerk nicht eingetragen war und an der Auspuffanlage unzulässige Veränderungen vorgenommen waren. Dies führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die 30-jährige Fahrerin erwartet nun ein empfindliches Bußgeld und eine Stilllegung des Autos. Beim zweiten Auto wurde eine unzulässige Tieferlegung des Fahrzeugs festgestellt, sowie eine nicht erlaubte Bereifung. Auch die 23-jährige Fahrerin dieses Autos muss mit einem Bußgeld rechnen.
Michael Deckwitz/Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
+++2023034++++2031973
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/