Ulm (ots) - Die Erkenntnis, dass man auch auf Schleichwegen nicht betrunken fahren darf, erlangte einen 20jähren Mann am Samstagnacht kurz nach 2 Uhr. Er war mit seinem Nissan auf einem Verbindungsweg zur B492 in Ehingen von der Straße abgekommen und in ein Gebüsch gefahren. Dies hatte ein Zeuge bemerkt und dem Polizeirevier Ehingen gemeldet. Vor Ort konnte das liegengebliebene Fahrzeug und auch der Fahrer angetroffen werden. Ein Alkotest beim 20jährigen Lenker des Nissan ergab einen Wert oberhalb von 1,5 %o. Er musste aus diesem Grund eine Blutprobe abgeben. Sein Führerschein wurde einbehalten. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Lagezentrum, Polizeiführer vom Dienst (Rainer Strobl) Tel. 0731/188-1111, ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de ++++( 2048807)
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